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AGB

Allgemeine Geschäftsbedienungen Green 19

1. Parteien und Vertragsgegenstand

Das Green 19 , Bar & Restaurant erbringt Catering- und Bankett-Dienstleistungen für Veranstaltungen seiner Kunden gemäss der beauftragten Offerte sowie der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

2. Zustandekommen des Vertrags

Green 19 erstellt dem Kunden eine erste Offerte mit Vorschlägen. Nach Prüfung der Offerte durch den Kunden sowie nach Einarbeitung seiner allfälligen Änderungen und Ergänzungen stellt Green 19 dem Kunden eine finale Bestätigung per E-Mail oder Post zu. Der Vertrag kommt mit schriftlicher Bestätigung dieser finalen Offerte durch den Kunden zustande.

 

3. Infrastruktur / Organisatorisches

Ist das Green 19 mit einem Anlass ausserhalb seiner eigenen Räumlichkeiten beauftragt, stellt der Kunde oder die von ihm beauftragte Person sicher, dass am Ort des Anlasses die für den zu organisierenden Anlass üblichen Installationen (insbesondere Wasser, Strom etc.) gebrauchsfähig zur Verfügung stehen. Der Kunde oder die von ihm beauftragte Person ist verantwortlich, dass die für den zu organisierenden Anlass übliche Versicherungsdeckung für Sach- und Personenschäden rechtzeitig und mit genügender Deckung abgeschlossen wird. Sofern der Kunde oder Drittpersonen Getränke an den Anlass mitbringen, verrechnet B12 Caffè, Bar & Restaurant dem Kunden ein Zapfengeld pro Teilnehmer.

 

4. Haftung

Schadensersatzansprüche jedweder Art sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter, leitender Angestellten oder Erfüllungsgehilfen bzw. dem Fehlen ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften beruhen.

 

5. Treuepflicht

Green 19 ist als Beauftragte des Kunden tätig und wahrt dessen Interessen nach bestem Wissen und Gewissen. Sie verpflichtet sich zudem, Geschäftsgeheimnisse vollumfänglich zu wahren. 

 

6. Vertragsänderungen

Änderungen an der Bestellung des Kunden nach Abschluss des Vertrags sind bis spätestens 10 Kalendertage vor dem Anlass möglich. Der Kunde informiert Green 19 über die vertraglich vereinbarte Teilnehmerzahl wie folgt:

  • zwei Wochen vor dem Anlass: Personenanzahl mit Abweichung von 10 Personen plus/minus

  • bis 72 Stunden vor dem Anlass: definitive Anzahl Personen. Diese wird dann auch als Basis für die Verrechnung genommen.  Die Anzahl ist verbindlich.

 

7. Stornierung

Löst der Kunde den Vertrag ganz oder teilweise auf, so stellt ihm das Green 19 die hierdurch entfallenden Leistungen wie folgt in Rechnung (Berechnungsgrundlage ist der voraussichtliche Gesamtumsatz gemäss bestätigter Offerte):

  • bis 91 Tage vor Anlass 30% des Gesamtumsatzes

  • 90 bis 30 Tage vor Anlass 60% des Gesamtumsatzes

  • 29 bis 10 Tage vor Anlass 80% des Gesamtumsatzes

  • ab 9 Tage vor Anlass 100% des Gesamtumsatzes

 

8. Preise / Rechnungsstellung

Alle angegebenen Preise sind Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Rechnungen von Green 19 sind innert 15 Tagen ab Rechnungsdatum netto zahlbar. Bei Zahlungsverzug berechnet Green 19 dem Kunden einen Verzugszins von fünf Prozent des Rechnungsbetrags. Green 19 behält sich namentlich bei grösseren Caterings oder Banketten das Recht vor, mit dem Kunden eine Akontozahlung zu vereinbaren.

 

9. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Auf die Rechtsbeziehung zwischen Green 19 und dem Kunden ist ausschliesslich das schweizerische Recht anwendbar. Der Kunde kann Green 19 nur in Chur einklagen. Green 19 kann den Kunden an dessen Wohnsitz oder in Chur gerichtlich belangen.

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